Kaum ein Thema beschäftigt die Betreiber von Internetseiten so sehr wie die Datenschutzgrundverordnung.

Eigentlich sehr erstaunlich, ist sie doch seit einigen Jahren (24. Mai 2016) in Kraft. Das Aufflammen der Diskussionen begann aber erst mit dem 25. Mai 2018. Seitdem sind die hierin enthaltenen Maßgaben zum Datenschutz verbindlich in den jeweiligen Mitgliedstaaten anzuwenden – auch ohne die separate Übertragung in nationales Recht.

Wir stellen keinen Datenschutzbeauftragten, sind aber durch unseren Fachanwalt für Internetrecht in der Lage, nach derzeitigem Stand, abmahnsicher und DSVGO-konform Impressum, Haftungsausschluss / Disclaimer und Datenschutzerklärung bereitzustellen. Auf Wunsch werden Sie bei Änderungen oder dringendem Handlungsbedarf kurzfristig informiert und Maßnahmen empfohlen, bzw. abgesprochen. Sie bleiben damit up-to-date.

Fragen? Kontaktieren Sie uns. Wir freuen uns auf ein persönlichen Gespräch.