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arnDesign im Überblick

Als IT-ler der ersten Stunde verfügen wir über heute nur selten anzutreffende Erfahrung im Hard- und Softwarebereich.

Angefangen mit den ersten HeimComputern der 80er-Jahre und den damit verbundenen Programmiersprachen und Hardware-Basteleien, über den Hard- und Software-Service der "Vor-PC-Zeit" bis zur Entwicklung komplexer Anwendungen und Apps für Personal Computer, mobile Endgeräte und Entwicklerboards, werden so gut wie alle Bereiche der Informationstechnik betreut.

Nicht zuletzt die aufkommenden Digtalisierung im Bereich der Consumer-Elektronik ist wichtige Grundlagen für den heutigen Leistungsumfang des Unternehmens.

Die Betreuung von Festplatten (im 19'-Format), Band-/Streamerlaufwerke und Druckern (Trommel-, Band- und Matrix-Technik) als Service-Techniker für EDV-Anlagen im Industrie- und Laborbereich vertieften die Harewarekenntnisse. Es wurde und wird repariert und keine Karten oder Module getauscht. Eine wichtige Fähigkeit für die Reparatur nicht ganz aktueller Maschinen und Geräte!

Entwicklung und Fertigung von Hard- und Software ergab sich fast zwangsläufig aus der vorherigen Tätigkeit. Hier war die rasante Entwicklung des IT-Segmentes treibende Kraft der Weiterqualifikation.

Anfang der 90er-Jahre fand der Einstieg in die Welt des Internets statt. Anfangs rein in HTML, CSS und Javascript und auf die geringen Übertragungsraten des noch jungen Mediums optimiert. Später dann mit datenbankgestürzten CMS (Content-Management-Systemen), wobei serverseitige Programmierung wie PHP das Aufgabengebiet erweiterte.

Die Administration von Unix-, Linux- und Microsoft basierenden Systemen wurde Anfang 2000 dem Portfolio hinzugefügt.

Eine weitere Stufe der Qualifikation wurde 2014 mit dem Studium der Angewandten Informatik erreicht. Die deutliche Erweiterung der Programmiersprachenkenntnisse, wie C, C++, Java, Python, um nur einige zu nennen, sowie einiger maschinennahen Sprachen, ist Grundlage der heutigen Softwareentwicklung. Komplexe Haussteuerungen per SPS, mit allen Annehmlichkeiten des SmartHome sind ebenfalls realisiert, wobei die Programmierung IEC 61131-3 konform mit AWL, ST, FBS, KOP und AS verwirklicht ist.

Die Vernetzung von Mobile Devices, mit Android- oder IOS- Betriebssystem, PCs sowie Entwicklerboards gehören ebenfalls zum Leistungsangebot wie die Verwirklichung von Schnittstellen im Hard- und Softwarebereich.

Nicht zu vergessen ist natürlich der weiterhin angebotene Hardware-Support, der, so es wirtschaftlich und sinnvoll ist, in Abstimmung mit dem Kunden die Reparatur einzelner Komponenten dem Austausch bevorzugt. Speziell dann, wenn Geräte nicht mehr über den Support des Herstellers versorgt werden, ist die Reparatur oftmals die einzige Alternative zur kostenintensiven Neuanschaffung.

Herzlich Willkommen

arnDesign - Arnd Rademacher Net-Design ... Ihr IT-Dienstleister

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Allgemeines
    1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge mit Arnd Rademacher Net-Design, nachfolgend arnDesign genannt.
    2. Abweichende Bedingungen zwischen den Parteien, sind nur gültig, sofern sie schriftlich festgehalten werden.
  2. Angebot und Vertragsabschluss
    1. Angebote sind freibleibend. Vertragsabschlüsse und sonstige Vereinbarungen werden erst nach schriftlicher oder mündlicher Bestätigung von arnDesign verbindlich.
  3. Lieferungen; Verzug und Lieferungsmöglichkeit
    1. arnDesign verpflichtet sich alle vertraglichen Leistungen frist- und termingerecht zu erfüllen, soweit dies nicht durch unvorhergesehen Umstände, wie z.B. höhere Gewalt, Störung der Kommunikationsnetze oder Informationsverzögerung seitens des Auftraggebers, unmöglich wird.
    2. Der Ablauf bestimmter Terminvereinbarungen befreit den Käufer nicht von der Setzung einer angemessenen Frist, bevor er vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen kann.
    3. Teilausführungen sind in zumutbarem Umfang zulässig.
    4. Im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang.
    5. Wenn die Lieferverzögerung, so diese von arnDesign zu verantworten ist, länger als zwei Monate dauert, ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
  4. Datenschutz, Informations- und Stillschweigepflicht
    1. Der Auftraggeber stellt alle notwendigen Informationen zur Verfügung, soweit diese zur Erfüllung des Auftrages notwendig sind.
    2. arnDesign verpflichtet sich zum Stillschweigen hinsichtlich aller erhaltenen Informationen seitens des Auftraggebers.
    3. Der Kunde willigt ein, dass zu Zwecken der Durchführung des Vertrages Daten über ihn gespeichert, geändert und gelöscht werden können. Die Weitergabe an Dritte zu Werbungszwecken, oder zur wirtschaftlichen Verwendung, wird ohne die ausdrückliche Erlaubnis des Kunden nicht stattfinden.
  5. Preise und Zahlungsbedingungen
    1. Die von arnDesign genannten Preise sind Endpreise zzgl. MwSt.
    2. Die Preise für Internetauftritte sind nach folgender Regel zu begleichen:
      40% - mit Auftragsbestätigung,
      40% - nach Fertigstellung und
      20% - nach Erfüllung der eventuell anfallenden Korrektur- und Ergänzungswünsche des Auftraggebers.
    3. Hardware ist mit Auslieferung bzw. Installation zu bezahlen.
    4. Zahlungen von Wartungsverträgen, sind vom Kunden per Dauerauftrag, im Voraus, jeweils zum 1. eines Monats zu begleichen.
    5. Zahlungen gehen auf das Konto:
      Kontodaten werden auf Anfrage mitgeteilt (Vorbeugung von Stratftaten gemäß § 263 StGB)
  6. Eigentumsvorbehalt
    1. Die Ware bleibt Eigentum von arnDesign bis zur Zahlung sämtlichen Forderungen.
    2. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers oder bei Zahlungsverzug, ist arnDesign zum Rücktritt berechtigt.
    3. Wird das Fälligkeitsdatum einer Rechnung um mehr als 30 Tage überschritten, ist arnDesign berechtigt die Internet-Seiten des Kunden bis zur Zahlung zu sperren. Eine Rückvergütung der Ausfallzeit findet nicht statt.
  7. Wartungsvertrag, Vertragsdauer, Kündigung
    1. Homepage-Wartungsverträge beinhalten Updates von Content-Management- und Datenbank-Systemen, Inhaltsänderungen geringen Umfangs, sowie monatliche Datensicherungen des Internetauftritts.
    2. Homepage-Wartungsverträge haben eine Mindestenslaufzeit von 12 Monaten und verlängern sich automatisch, wenn der Vertrag nicht 3 Monate vor Ablauf des Vertragsjahres schriftlich gekündigt wird, um ein weiteres Jahr.
  8. Eigen-Werbung und Referenzen
    1. arnDesign plaziert einen Link auf der Seite der erstellten Homepage des Auftraggebers, bestehend aus einer Grafik und einem textbasierten Link. Dieser wird unten angebracht, um das Gesamtbild der Seite nicht zu stören.
    2. Soweit nicht anders vereinbart, behält sich arnDesign das Recht vor, die erstellten Internetseiten, als Referenz auf der eigenen Internetseite aufzuführen. Diese kann in Form eines Textlinks, als Miniaturdarstellung (Thumbnail) oder als Kombination beider geschehen.
  9. Mängelrüge und Gewährleistung
    1. Der Käufer hat die in Empfang genommene Ware unverzüglich nach Eintreffen auf Menge, Beschaffenheit und zugesicherte Eigenschaften zu überprüfen. Offensichtliche Mängel hat er innerhalb einer Woche durch schriftliche Anzeige (eMail, Fax) zu melden
    2. Treten innerhalb der Garantiezeit, an den von der Garantie erfassten Teilen Fehler auf, so ist der Kunde verpflichtet, diese innerhalb einer Frist von 2 Tagen nach ihrem Auftreten zu melden, andernfalls tritt ein Garantieverlust ein.
    3. Bei berechtigten Beanstandungen erfolgt nach Wahl von arnDesign Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
    4. Durch, seitens des Käufers oder Dritter, unsachgemäß vorgenommene Eingriffe, Änderungen, Erweiterungen und Instandsetzungsarbeiten wird die Haftung für die daraus entstehenden Folgen aufgehoben.
    5. Bei Dienstleistungen wird die ordnungsgemäße Ausführung vom Kunden bestätigt. Nachträgliche Reklamationen sind nicht möglich.
    6. Bei gelieferter Ware werden nur die Garantieleistungen und Mängelleistungen des Herstellers gewährleistet.
  10. Haftung - Allgemeine Haftungsbegrenzung
    1. Die Haftung von arnDesign richtet sich ausschliessslich nach den AGB. Schadenersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten, Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht wurde.
    2. Bei Domainregistrierungen prüft arnDesign nicht die Kollision mit Marken-, Namens- und/oder sonstiger Rechte Dritter. arnDesign ist höchstens beratend und unterstützend bei der Registrierung tätig. Die Domainregistrierung übernimmt der Kunde selbst.
    3. arnDesign übernimmt keine Haftung für die Geschwindigkeit, die Zugriffsqualität und Erreichbarkeit der Internetpräsenz. Bei Angriffen durch Malware (Viren, Würmer, Trojaner, etc.) wird arnDesign nur im Rahmen eines Auftrages tätig. Sind keine aktuellen Datensicherungen vorhanden, so ist es möglich, dass nur der Stand der letzten Datensicherung wiederhergestellt werden kann.. Wartungsverträge beinhalten diese Leistung, soweit sie überhaupt von arnDesign erbracht werden kann und nicht durch das Hosting-Unternehmen bearbeitet werden muss.
    4. arnDesign übernimmt keine Prüfpflicht seitens der vom Kunden gelieferten Inhalte.
    5. Das Impressum der Seiten wird, mit den Angaben des Kunden, nach derzeit gültigem Recht und Empfehlung durch eRecht24, erstellt. arnDesign haftet nicht für Kosten, die durch Abmahnungen oder ähnlichem entstehen, welche durch Angaben des Kunden, Kollision mit Marken-, und/oder Namensrechten oder Änderung der Pflichtangaben, bzw. der Rechtsprechung herbeigeführt werden.
  11. Schlussbestimmungen, Erfüllungsort, Gerichtsstand
    1. Erfüllungsort ist Velbert
    2. Der Gerichtssstand ist soweit gesetzlich möglich und zulässig Velbert.
    3. Für den Vertrag ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland maßgebend.
  12. Salvatorische Klausel
    1. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.

Stand 01.05.2018

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